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Aktuelle Änderungen im Stiftungsrecht

04/06/2025

Einführung durch Volljuristin Ines Fasting, Abteilungsleiterin Generationen- und Stiftungsmanagement im Private Banking der Berliner Sparkasse

Referent: Dr. Ulf Björner, Generationen- und Stiftungsmanagement der Berliner Sparkasse

Seit dem 1.7.2023 ist die Stiftungsrechtsreform in Kraft. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Reform auf Landesebene? Wie haben die einzelnen Bundesländer (insbesondere Berlin und Brandenburg) ihre Landesstiftungsgesetze angepasst? Worauf ist besonders zu achten? Und welche neuen Entscheidungen gibt es aus der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Stiftungsrechts?

Wichtige Änderungen umfassen die Einführung des zentralen Stiftungsregisters (ab 1. Januar 2026), die erleichterte Satzungsänderung, eine neu geregelte Haftung von Vorstandsmitgliedern durch die Business Judgement Rule und die Möglichkeit, Umschichtungsgewinne für den Stiftungszweck zu verwenden. Außerdem wurden die Regelungen zur Vermögensverwaltung, Umwandlung und Zusammenschließung von Stiftungen modernisiert. All diese Fragen wird Dr. Ulf Björner in seinem LAB zum Thema: „ Aktuelle Änderungen im Stiftungsrecht“ auf dem 15. Berliner Stiftungstag beantworten.

Die Berliner Sparkasse ist seit über 200 Jahren untrennbar mit Berlin verbunden. Als moderne Universalbank berät sie ihre fast zwei Millionen Kundinnen und Kunden in allen Finanzfragen. Seit ihrer Gründung erfüllt die Berliner Sparkasse ihren öffentlichen Auftrag. Neben klassischen Aufgaben wie Finanzdienstleistungen oder der Förderung des Sparens und des Gewerbes steht die Gemeinwohlorientierung im Mittelpunkt ihres Handelns. Ein wesentlicher Teil davon ist ihr gesellschaftliches Engagement.

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