Das Finanzamt für Körperschaften I und die Senatsverwaltung für Finanzen beantworten allgemeine Fragen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht
Die ganz überwiegende Mehrzahl der Stiftungen ist gemeinnützig. Der Staat erkennt das freiwillige gemeinwohlbezogene Engagement an und versucht es u.a. mit Mitteln des Steuerrechts anzuregen. Im Gegenzug zeigt es aber auch Grenzen für die gemeinnützige Stiftungstätigkeit auf.
Das Gemeinnützigkeitsrecht regelt die steuerlichen Vorteile für Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Zentrale Fragen drehen sich um die Voraussetzungen, die Vorteile (wie Steuerbefreiungen), die Pflichten der Organisationen (wie zweckgebundene Mittelverwendung), die Antragstellung beim Finanzamt und die Folgen einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Verstößen.
Während des BarCamps um 13.30 können Sie den Berliner Behörden Ihre Fragen stellen.










